NÜ-ART EXKLUSIV · 14.10.2026

AGB – Entwurf

Entwurf zur Abstimmung. Diese Bedingungen sind noch nicht als verbindliche Salon-AGB freigegeben. Buchungsablauf, Zahlung und Regeln zur Terminabsage müssen mit dem tatsächlichen Geschäftsbetrieb abgestimmt werden.

1. Anbieter und Geltung

Nü-Art Exklusiv
Vitalie Novac
Wettersteinstraße 51
90471 Nürnberg
Deutschland
+49 911 4333136
info@nüart.de

Diese Bedingungen gelten für Friseurdienstleistungen, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Die Veröffentlichung auf der Website allein ersetzt die erforderliche Einbeziehung nicht.

2. Beratung und Leistungsumfang

Art, Umfang und Preis der Behandlung werden vor Beginn mit Ihnen abgestimmt. Zusätzliche Leistungen bedürfen Ihrer Zustimmung. Bilder auf der Website dienen der Inspiration; das individuelle Ergebnis hängt unter anderem von Haarstruktur und Ausgangsfarbe ab.

3. Termine und Absagen

Bitte informieren Sie uns möglichst frühzeitig, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Dieser Entwurf sieht keine pauschale Stornogebühr und keine Vertragsstrafe vor. Etwaige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

4. Preise und Zahlung

Der für die vereinbarte Behandlung geltende Gesamtpreis wird vor Leistungsbeginn genannt. Zahlungszeitpunkt und verfügbare Zahlungsmittel sind vor Abschluss des Vertrags zu vereinbaren.

5. Gesetzliche Rechte

Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln und die gesetzliche Haftung bleiben unberührt. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie mit einer Leistung nicht zufrieden sind.

6. Fernabsatz und Widerruf

Ob bei einer telefonischen Vereinbarung ein Fernabsatzvertrag vorliegt, ist anhand des tatsächlichen Buchungsablaufs zu prüfen. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, bleibt es unberührt; erforderliche Informationen und Erklärungen sind vor Vertragsschluss bereitzustellen.

7. Noch abzustimmen

Vertragsschluss bei Terminvereinbarung, Preise und Zahlungsmittel, Umgang mit Absagen, gegebenenfalls Produktverkauf sowie Verbraucherstreitbeilegung. Dieser Entwurf muss vor Verwendung abschließend fachlich geprüft werden.

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